Wie werde ich Mitglied?

Eintritt durch Taufe

Wenn Sie nicht Mitglied der Evangelischen Kirche sind und auch nie getauft wurden, können Sie unserer Kirche beitreten. Dies geschieht durch Ihre Taufe, der eine Taufunterweisung vorangeht.

Vereinbaren Sie dazu bitte ein Orientierungsgespräch mit Pfarrerin Marquardt, die Sie gern bei diesem wichtigen Schritt begleitet. Weitere Informationen zur Taufe und das Formular zur Taufanmeldung finden Sie hier.

Wiedereintritt

Wenn Sie in der Vergangenheit aus der Evangelischen Kirche ausgetreten sind, aber jetzt wieder eintreten möchten, ist auch dies möglich. Bitte vereinbaren Sie hierzu ein Gespräch mit unserer Pfarrerin. Sie berät Sie gern und wird versuchen, alle Ihre Fragen zu klären. Die Wiederaufnahme erfolgt dann durch Ihre Teilnahme am heiligen Abendmahl.

Bitte bringen Sie zu dem Gesprächstermin mit unserer Pfarrerin auch folgende Unterlagen (Personalausweis, Taufurkunde, Konfirmationsurkunde, Austrittsbescheinigung) sowie das hier hinterlegte Formular bereits ausgefüllt mit.
Sollten Ihnen Unterlagen fehlen, teilen Sie uns das bitte mit, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

Da der Abgleich der kirchlichen Datenbanken mit den Meldebehörden nicht unmittelbar erfolgt, benachrichtigen Sie bitte Ihr Finanzamt und Ihren Arbeitgeber über Ihren Eintritt und das Eintrittsdatum (Datum auf dem Eintrittformular), damit es später nicht zu Nachzahlungen kommt.

Übertritt aus einer anderen Konfession oder Religionsgemeinschaft

Obwohl unsere Gottesdienste und Gemeindeveranstaltungen allen interessierten Menschen selbstverständlich offenstehen, ermutigen wir sie dennoch, Ihren Glauben in Ihrer angestammten Konfession und Kirche zu leben. Wenn Sie trotzdem von Ihrer angestammten Kirche/Konfession zur Evangelischen Kirche übertreten möchten, bitten wir Sie, diesen Schritt vertrauensvoll mit Pfarrerin Marquardt zu besprechen.

Umgemeindung aus einer anderen Gemeinde

Sollten Sie bereits Mitglied in einer Kirchengemeinde sein und gerne in die Kirchengemeinde Stahnsdorf übertreten wollen, dann bedarf es einer Umgemeindung, die Sie mit diesem Antrag in die Wege leiten. Bitte geben Sie den Antrag im Gemeindebüro zu den Öffnungszeiten ab.