In Brandenburger Erde zur letzten Ruhe gebettet
Erdwahlstätte
- Bestattung in den Abteilungen I, II und IV
- als Einzel- , Doppel- oder auch Mehrfachgrabstelle möglich
- freie Wahl der Erdgrabstätte
- eine Religionszugehörigkeit ist nicht erforderlich
- Belegung einer Einzelgrabstelle mit einem Sarg und zusätzlich mit bis zu 4 Urnen möglich
- als Familiengrabstätte, auch für mehrere Generationen geeignet
- Nutzungsrechte 20 Jahre nach der letzten Beisetzung in der gewählten Erdwahlstätte
- Verlängerung der Nutzungsrechte möglich
- individuelle Grabgestaltung mit Grabsteinen und bei der Bepflanzung im Rahmen des Friedhofgesetzes
Erdreihengrab
- Bestattung im Rasenfeld E1 links vom Hauptweg nahe dem Eingang
- fortlaufende Belegung mit einem Sarg
- eine Religionszugehörigkeit ist nicht erforderlich
- Pflegefreiheit für die Angehörigen
- Nutzungsrechte 20 Jahre nach der Beisetzung
- Verlängerung der Nutzungsrechte nicht möglich
- Einbettung eines normierten Grabsteines
Gebührenordnung: hier