Der Gemeindekirchenrat hat die Beisetzungsgebühren für den Kirchhof in der Sputendorfer Straße am 20.09.2024 beschlossen. Die Gebührenordnung trat am 01.10.2024 in Kraft.
Da nur noch wenige Plätze in der UGA vorhanden sind, wurde eine neue Anlage (UGA 2) in unmittelbarer Nähe erstellt. Dadurch wurde jedoch eine Änderung der alten Gebührenordnung notwendig.
Am 09.07.2026 hat der Gemeindekirchenrat die Änderung der Gebührenordnung für den Kirchhof in der Sputendorfer Straße beschlossen.