Erdbestattungen

  • Bestattung in den Abteilungen I, II und IV
  • als Einzel- , Doppel- oder auch Mehrfachgrabstelle möglich
  • freie Wahl der Erdgrabstätte
  • eine Religionszugehörigkeit ist nicht erforderlich
  • Belegung einer Einzelgrabstelle mit einem Sarg und zusätzlich mit bis zu 4 Urnen möglich
  • als Familiengrabstätte, auch für mehrere Generationen geeignet
  • Nutzungsrechte 20 Jahre nach der letzten Beisetzung in der gewählten Erdwahlstätte
  • Verlängerung der Nutzungsrechte möglich
  • individuelle Grabgestaltung mit Grabsteinen und bei der Bepflanzung im Rahmen des Friedhofgesetzes

Gebührenordnung: hier