Urnenbestattungen

  • Bestattung in den Abteilungen U1 und U2
  • freie Wahl der Urnengrabstätte
  • eine Religionszugehörigkeit ist nicht erforderlich
  • Belegung der Urnenwahlstelle mit bis zu 4 Urnen möglich
  • Nutzungsrechte 20 Jahre nach der letzten Beisetzung in der Urnengrabstätte
  • Verlängerung der Nutzungsrechte möglich
  • individuelle Grabgestaltung mit Grabsteinen, Einfassung und bei der Bepflanzung im Rahmen des Friedhofgesetzes
  • eine Einfassung aus Granitstein in der Urnenwahlstelle U2 ist verpflichtend

Gebührenordnung: hier